Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Jacek Grosman, Grosman Coffee, Bahnhofstr. 127, 82269 Geltendorf (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über die Erbringung von Kaffee-Catering, Barista-Service, mobilen Kaffeebars, Kaffeeanhänger-Einsätzen sowie damit zusammenhängenden Eventdienstleistungen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
1.3 Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen schriftlichen Absprachen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungen des Anbieters
2.1 Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters.
2.2 Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
- Kaffee-Catering für Messen, Firmenveranstaltungen, Kongresse, Hochzeiten und sonstige Events,
- Barista-Service,
- Bereitstellung mobiler Kaffeebars, Kaffeemobile oder Kaffeeanhänger,
- Bereitstellung von Kaffee, Getränkezubehör und Verbrauchsmaterialien,
- gegebenenfalls ergänzende Service- und Logistikleistungen.
2.3 Angaben auf der Website, in Social Media oder in Werbematerialien stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen der allgemeinen Leistungsbeschreibung.
3. Angebot und Vertragsschluss
3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Anbieter den Auftrag in Textform bestätigt.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung in Textform.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
4.2 Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro. Sofern Umsatzsteuer gesetzlich anfällt, wird diese im Angebot bzw. auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind und vom Kunden nachträglich beauftragt oder veranlasst werden, werden gesondert berechnet.
4.4 Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Bei kurzfristigen Buchungen, größeren Auftragsvolumina oder individuell disponierten Veranstaltungen kann der Anbieter eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Die konkrete Höhe wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
4.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere zu:
- Veranstaltungsort,
- Aufbau- und Abbauzeiten,
- Ansprechpartner vor Ort,
- Zugangssituation,
- technischen Anforderungen,
- Besucher- bzw. Gästezahl,
- Stand- oder Flächensituation.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass am Leistungsort – sofern vereinbart oder erforderlich – geeignete Voraussetzungen vorhanden sind, insbesondere ausreichende Stromversorgung, Wasserzugang, Stellfläche sowie ein sicherer und zugänglicher Arbeitsbereich.
5.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen, die aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder verspätet mitgeteilter Informationen entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Ein dadurch entstehender zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.
6. Leistungszeit, Aufbau und Durchführung
6.1 Vereinbarte Einsatzzeiten, Aufbau- und Abbauzeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
6.2 Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen gleichwertiges Personal, gleichwertige Maschinen, Produkte oder Materialien einzusetzen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der vereinbarte Leistungscharakter gewahrt bleibt.
6.3 Der Anbieter ist bemüht, vereinbarte Zeiten einzuhalten. Kommt es aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereichs zu Verzögerungen, gelten die gesetzlichen Regelungen.
7. Rücktritt, Stornierung und Terminverschiebung
7.1 Eine Stornierung durch den Kunden bedarf der Textform.
7.2 Da Veranstaltungen regelmäßig mit Personal-, Waren- und Logistikplanung verbunden sind, ist der Anbieter berechtigt, im Falle einer Stornierung angemessenen Ersatz der bereits entstandenen Aufwendungen sowie des entgangenen Gewinns nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
7.3 Sofern im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung konkrete Stornierungsbedingungen oder Stornopauschalen vereinbart wurden, gelten vorrangig diese individuellen Regelungen.
7.4 Wünscht der Kunde eine Terminverschiebung, bemüht sich der Anbieter im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten um eine Umbuchung. Ein Anspruch auf Terminverschiebung besteht nicht.
8. Höhere Gewalt
8.1 Kann eine Veranstaltung oder Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitslagen, Verkehrsstörungen, Ausfällen von Veranstaltungsorten, Naturereignissen oder sonstigen vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden, ist der Anbieter für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von seiner Leistungspflicht befreit.
8.2 Bereits erbrachte Teilleistungen sowie bereits entstandene, nicht mehr rückgängig zu machende Kosten sind vom Kunden zu vergüten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
9. Haftung
9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen beruhen.
9.2 Für sonstige Schäden haftet der Anbieter unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
9.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Hygiene, Lebensmittel und Umgang mit Produkten
10.1 Der Anbieter arbeitet mit der branchenüblichen Sorgfalt sowie unter Beachtung der einschlägigen hygienerechtlichen Anforderungen.
10.2 Für vom Kunden oder von Dritten bereitgestellte Produkte, Zutaten, Flächen, Anschlüsse oder Materialien übernimmt der Anbieter keine Gewähr, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10.3 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass ihm zur Verfügung stehende Veranstaltungsflächen, Anschlüsse und Rahmenbedingungen den rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen für die Durchführung der Veranstaltung entsprechen.
11. Foto- und Referenznutzung
11.1 Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen entstandene Foto- und Videoaufnahmen der eigenen Leistungen, des Equipments und der Aufbausituation zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden oder vertragliche Vertraulichkeitsvereinbarungen entgegenstehen.
11.2 Eine Nennung des Kundennamens oder die Veröffentlichung erkennbarer Marken, Personen oder vertraulicher Inhalte erfolgt nur, soweit dies rechtlich zulässig ist oder eine entsprechende Zustimmung vorliegt.
12. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
12.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.
12.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14. Vermietung von Equipment
14.1 Soweit im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart, bietet der Anbieter auch die vorübergehende Vermietung von Equipment, Zubehör und sonstigem Veranstaltungsmaterial an.
14.2 Der Umfang der Vermietung, die Mietdauer, der Mietpreis sowie etwaige Transport-, Aufbau-, Abbau- oder Reinigungskosten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
14.3 Das vermietete Equipment bleibt Eigentum des Anbieters.
14.4 Der Kunde verpflichtet sich, das gemietete Equipment pfleglich zu behandeln, ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und vor Zugriffen Dritter, Beschädigungen, Verlust sowie unsachgemäßer Nutzung zu schützen.
14.5 Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
14.6 Das Equipment ist nach Ende der Mietdauer in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzuhalten. Normale, vertragsgemäße Gebrauchsspuren gelten nicht als Schaden.
14.7 Der Kunde haftet für Beschädigungen, Verlust oder übermäßige Verschmutzung des vermieteten Equipments, soweit diese über die gewöhnliche Nutzung hinausgehen und von ihm, seinen Mitarbeitern, Beauftragten, Gästen oder sonstigen ihm zuzurechnenden Dritten verursacht wurden.
14.8 Erforderliche Reparaturen, Ersatzbeschaffungen oder außergewöhnliche Reinigungsaufwände können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
14.9 Der Anbieter ist berechtigt, für Vermietungen eine angemessene Kaution oder Vorauszahlung zu verlangen, sofern dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist.
